Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme an Kursen der Osteopathieraum GbR
- Die vom Osteopathieraum angebotenen Seminare richten sich ausschließlich an Osteopathinnen und Osteopathen, die eine Ausbildung an einer Osteopathieschule mit mindestens 1350 Unterrichtseinheiten absolviert haben.
- Ein Kursplatz gilt als bestätigt, wenn:
– eine schriftliche verbindliche Anmeldung vorliegt,
– die speziellen Teilnahmebedingungen für die betreffende Fortbildung erfüllt sind,- die Möglichkeit der Teilnahme seitens Osteopathieraum schriftlich bestätigt wurde
- und die Anzahlung in Höhe von 150€ (oder 150CHF) bei uns eingegangen ist.
- Sollten alle Plätze für einen Kurs bereits belegt sein, informieren wir Sie direkt und setzen Sie auf Wunsch auf eine Warteliste. Sollten Plätze frei werden, rücken die Interessenten auf der Warteliste in der Reihenfolge ihrer Anmeldung nach. Erfahrungsgemäß bekommen die ersten zwei Personen auf der Warteliste meist noch einen Platz.
- Eine Absage ist innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung kostenfrei (siehe Widerrufsbelehrung). Bei einem Rücktritt nach bestätigter Anmeldung bis acht Wochen vor Kursbeginn erlauben wir uns, einen Anteil der Kursgebühr als Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ einzubehalten. Bei einem späteren Rücktritt (weniger als 8 Wochen vor Kursbeginn) behalten wir uns vor, die gesamte Kursgebühr einzubehalten bzw. einzufordern und nur dann auszuzahlen, wenn ein Ersatzteilnehmer nachrückt. Kursabsagen müssen schriftlich erfolgen und werden von uns schriftlich bestätigt.
- Sollte der Kurs durch Krankheit der Dozenten, Unterbelegung oder andere, von uns nicht zu verantwortende Gründe abgesagt werden müssen, so hat der Bewerber Anrecht auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren in voller Höhe. Weitere Ansprüche auf eventuell entstandene Kosten sind dann jedoch ausgeschlossen.
- Jeder Teilnehmer und jeder Teilnehmerin nimmt auf eigene Verantwortung an dem Kurs teil, trägt selbst Sorge für seine Gesundheit und bestätigt mit seiner Anmeldung, berufshaftpflichtversichert zu sein. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Dozenten und den Osteopathieraum sind ausgeschlossen, sofern nicht zurechenbare grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.